§§ Gerichtsurteile aus der Branche A - Z

Versicherungsanspruch bei ungenügenden Einbruchschutzmaßnahmen versagt

Die Tatsache, dass eine Immobilie mit einem Schloss gesichert war, reicht alleine nicht aus, um einen Anspruch gegenüber der Versicherung zu begründen. Handelte es sich um ein völlig marodes, verrostetes Schloss, dann muss der Eigentümer den Schaden selbst tragen. Gerichte legen Wert darauf, dass der Einbrecher bei der Tat "eine dem Hindernis angemessene Kraftanstrengung" aufbringen musste. Das Landgericht Essen (Aktenzeichen 15 S 297/08) verweigerte einem Garagenbesitzer , dem vier Autoreifen gestohlen worden waren, mit dieser Begründung den Schadenersatz. Die korrodierten Verschlussbolzen des Tores hätten es dem Dieb zu leicht gemacht.