Einbruchschutz von der Steuer absetzen

28.08.2018

Neustadt a. d. W. (ots) - Trendwende: Nach jahrelang steigenden Einbruchszahlen sind die Werte 2017 spürbar zurückgegangen. Ein Grund dafür: Die Bürger investieren mehr in den Einbruchschutz. Und der Fiskus unterstützt sie dabei. So lässt sich der professionelle Einbau von Alarmanlagen, Spezialfenstern, Bewegungsmeldern und Co. steuerlich als Handwerkerleistungen im Haushalt absetzen. Der Lohnsteuerhilfeverein Vereinigte Lohnsteuerhilfe e.V. (VLH) erklärt, wie's funktioniert.


Nebenstehend können Sie einen Artikel von der Vereinigten Lohnsteuerhilfe e.V. downloaden, wie man Einbruchschutzmaßnahmen von der Steuer absetzt.